Teilnahmebedingungen
Verlosung
Zellaforte × Krallerhof.
Mai 2026. Stand der Bedingungen: 16. Mai 2026.
1. Veranstalterin
Veranstalterin der Verlosung ist die Anstalt für Zellforschung mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein (nachfolgend „Zellaforte" oder „Veranstalterin").
2. Teilnahmezeitraum
Die Verlosung läuft bis Sonntag, 31. Mai 2026, 23:59 Uhr (MESZ). Maßgeblich ist der Eingang der Teilnahme auf den Servern der Veranstalterin. Verspätete Teilnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Auslosung erfolgt am 01. Juni 2026.
3. Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein (DACH-Region), die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Pro Person und E-Mail-Adresse ist nur eine Teilnahme zulässig. Mehrfachteilnahmen unter verschiedenen Identitäten führen zum Ausschluss aller Teilnahmen.
- Mitarbeitende der Veranstalterin und mit ihr verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Die Teilnahme ist kostenlos und vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen unabhängig.
4. Durchführung der Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch Eintragung der eigenen E-Mail-Adresse auf der Seite zellaforte.de/pages/verlosung sowie Bestätigung des Mindestalters und Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung.
Die zusätzliche Anmeldung zum Zellaforte-Newsletter ist freiwillig und für die Teilnahme an der Verlosung nicht erforderlich (Kopplungsverbot).
5. Gewinn
Verlost wird ein Aufenthalt im Hotel Krallerhof, Leogang, Salzburger Alpen, Österreich, für zwei Personen:
- Zwei Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer
- Spa- und Wellness-Upgrade nach Verfügbarkeit
Der Termin des Aufenthalts ist in direkter Absprache mit dem Hotel innerhalb von 12 Monaten ab Bekanntgabe der Gewinnerin oder des Gewinners zu vereinbaren, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und etwaiger saisonaler Sperrzeiten des Hotels.
An- und Abreise, Verzehr und weitere persönliche Ausgaben sind nicht Teil des Gewinns und von der Gewinnerin oder dem Gewinner selbst zu tragen.
Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht in bar auszahlbar und kann nicht in andere Sach- oder Dienstleistungen umgetauscht werden.
6. Ermittlung der Gewinnerin oder des Gewinners
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird am 01. Juni 2026 nach dem Zufallsprinzip aus allen gültigen Teilnahmen ermittelt. Über die Auslosung wird kein Schriftverkehr geführt.
7. Benachrichtigung und Abwicklung
Die Benachrichtigung erfolgt innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Auslosung per E-Mail an die im Rahmen der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse. Erfolgt innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Absendung der Gewinnbenachrichtigung keine Rückmeldung der Gewinnerin oder des Gewinners, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und die Veranstalterin behält sich vor, eine:n neue:n Gewinner:in zu ziehen.
8. Datenschutz
Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten (insbesondere die E-Mail-Adresse) werden ausschließlich zur Durchführung der Verlosung und zur Kontaktaufnahme im Gewinnfall verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrages bzw. vorvertraglicher Maßnahmen).
Nach Abschluss der Verlosung und Abwicklung des Gewinns werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und keine separate Einwilligung in den Erhalt des Newsletters erteilt wurde. Im Falle einer Newsletter-Einwilligung erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
9. Ausschluss von der Teilnahme
Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer:innen von der Verlosung auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, unwahre Angaben machen, sich unlauterer Mittel bedienen (z. B. automatisierte Mehrfachteilnahmen, Bots, Manipulationen) oder anderweitig versuchen, sich oder Dritten unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen.
10. Haftung
Die Haftung der Veranstalterin sowie ihrer Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) eine weitergehende Haftung vorsehen.
Für die Erbringung der Hotelleistung haftet ausschließlich das Hotel Krallerhof als Leistungserbringer nach seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden, die während oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Gewinns entstehen.
11. Vorzeitige Beendigung / Änderung
Die Veranstalterin behält sich vor, die Verlosung jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, zu beenden oder die Teilnahmebedingungen anzupassen, insbesondere wenn aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmer:innen entstehen hieraus keine Ansprüche.
12. Keine Verbindung zu Meta / Instagram
Die Verlosung steht in keinerlei Verbindung zu Meta Platforms, Inc. (Instagram, Facebook, Threads, WhatsApp). Meta ist weder Sponsor noch Mitveranstalter, organisiert die Verlosung nicht und ist nicht Adressat etwaiger Ansprüche der Teilnehmer:innen aus oder im Zusammenhang mit der Verlosung.
13. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese Teilnahmebedingungen und die Verlosung findet ausschließlich liechtensteinisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Vaduz, Liechtenstein. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Wohnsitzlandes der Teilnehmer:innen bleiben unberührt.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.